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Schwerpunktbereich 5 "Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht und Gesundheitsrecht"

 

Allgemeines

§ 10 Nr. 5 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln (StudPrO) sieht den Schwerpunktbereich Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht und Gesundheitsrecht vor. Weitere Informationen zu diesem Schwerpunktbereich erhalten Sie hier.

Prüfungsleistungen

Nach § 11 Abs. 2 S. 3 StudPrO haben die Studierenden im Hauptstudium an Veranstaltungen in dem von ihnen gewählten Schwerpunktbereich im Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden teilzunehmen.

Die Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus drei Aufsichtsarbeiten im Anschluss an einzelne Lehrveranstaltungen und einer häuslichen Arbeit samt Vortrag und Diskussion zusammen. Die Aufsichtsarbeiten sind in verschiedenen Veranstaltungen, davon mindestens zwei aus dem Kernbereich des gewählten Schwerpunktbereichs, anzufertigen.

§ 49 Abs. 2 Nr. 5 StudPrO sieht für den Schwerpunktbereich Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht und Gesundheitsrecht folgende Regelung vor:

Kernbereich:

  • Vertiefung Individualarbeitsrecht
  • Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen
  • Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrecht
  • Grundlagen des Sozialrechts
  • Sozialversicherungsrecht
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Medizinrecht
  • Gesundheitsrecht

Wahlbereich:

Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren, spezielle Bereiche des Arbeitsrechts, Arbeitsrecht im kirchlichen und kulturellen Bereich, Einführung in ausländische Rechtsordnungen (insbes. französisches, englisches, US-amerikanisches, italienisches, spanisches, türkisches, islamisches Recht und Ostrecht), Gesetzliche Krankenversicherung, Spezielle Bereiche des Sozialrechts, Versicherungsaufsichtsrecht, Spezielle Bereiche des Versicherungsrechts, Medizinstrafrecht, spezielle Bereiche des Medizin- und Gesundheitsrechts (u.a. Gesellschaftsrecht der Heilberufe, internationales Medizinrecht, Arzneimittelrecht), Ärztliches Berufsrecht, Rechtsmedizin für Juristen, Die Modernisierung rechtlicher Grundbegriffe im 21. Jahrhundert, Das Privatrecht im 20. Jahrhundert.

Der Besuch jeder der genannten Veranstaltungen ist auf die zu erbringende Semesterwochenstundenzahl von 16 Stunden anzurechnen. Nicht in jeder der Wahlbereichsveranstaltungen wird die Anfertigung einer Abschlussarbeit angeboten. Nicht jede Wahlbereichsveranstaltung wird innerhalb eines akademischen Jahres angeboten.

Zulassung zum Schwerpunktbereich

Schon die Erbringung von Teilleistungen (d.h. auch der Abschlussklausuren) im Schwerpunktbereich setzt die Zulassung zum Schwerpunktbereich voraus, zu der sich weitere Informationen auf der Homepage des Dekanats (Link) befinden.