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Schwerpunktbereich 2 "Rechtspflege und Notariat"

 

Allgemeines

§ 10 Nr. 2 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln (StudPrO) sieht den Schwerpunktbereich Rechtspflege und Notariat vor. Weitere Informationen zu diesem Schwerpunktbereich erhalten Sie hier.

Prüfungsleistungen

Nach § 11 Abs. 2 S. 3 StudPrO haben die Studierenden im Hauptstudium an Veranstaltungen in dem von ihnen gewählten Schwerpunktbereich im Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden teilzunehmen.

Die Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus drei Aufsichtsarbeiten im Anschluss an einzelne Lehrveranstaltungen und einer häuslichen Arbeit samt Vortrag und Diskussion zusammen. Die Aufsichtsarbeiten sind in verschiedenen Veranstaltungen, davon mindestens zwei aus dem Kernbereich des gewählten Schwerpunktbereichs, anzufertigen.

§ 49 Abs. 2 Nr. 2 StudPrO sieht für den Schwerpunktbereich Rechtspflege und Notariat folgende Regelung vor:

Kernbereich:

  • Vertiefung ZPO
  • Zwangsvollstreckung
  • Insolvenzrecht
  • Vertiefung Familien- und Erbrecht

Wahlbereich:

Freiwillige Gerichtsbarkeit, Wohnungsrecht und privates Baurecht, Einführung in den Anwaltsberuf, notarielles Berufsrecht, Vertragsgestaltung, Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit, internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (mit Bewertungsrecht), Handelsbilanzrecht, Vertiefung Internationales Privatrecht, Internationales Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung, Das Privatrecht im 20. Jahrhundert, Das römische Recht im BGB, Medizinrecht, Die Modernisierung rechtlicher Grundbegriffe im 21. Jahrhundert.

Der Besuch jeder der genannten Veranstaltungen ist auf die zu erbringende Semesterwochenstundenzahl von 16 Stunden anzurechnen. Nicht in jeder der Wahlbereichsveranstaltungen wird die Anfertigung einer Abschlussarbeit angeboten. Nicht jede Wahlbereichsveranstaltung wird innerhalb eines akademischen Jahres angeboten.

Zulassung zum Schwerpunktbereich

Schon die Erbringung von Teilleistungen (d.h. auch der Abschlussklausuren) im Schwerpunktbereich setzt die Zulassung zum Schwerpunktbereich voraus, zu der sich weitere Informationen auf der Homepage des Dekanats (Link) befinden.